Wir sind Ihnen beim Export von Fahrzeugen gerne behilflich und bieten Ihnen auch hier einen umfangreichen Service. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen, im Bereich des Exportgeschäftes, gewährleisten wir eine kompetente und schnelle Abwicklung. |
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Verkauf an Privatpersonen innerhalb der EU: |
Beim Verkauf von Fahrzeugen an Privatpersonen eines EU-Mitgliedstaates gelten dieselben Richtlinien wie bei einem Fahrzeugerwerb innerhalb Deutschlands. Das bedeutet, dass Privatpersonen des EU-Mitgliedstaates den Fahrzeugpreis inklusive geltender, deutscher Mehrwertsteuer von 19%, bezahlen müssen. |
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Verkauf zum Nettopreis an Händler innerhalb der EU: |
Händler bzw. Gewerbetreibende eines EU-Mitgliedstaates können die Fahrzeuge zum Nettopreis (soweit die Mehrwertsteuer ausweisbar ist) exportieren. Für ein Nettoexportgeschäft benötigen wir die Umsatzsteueridentifikationsnummer (Ust-Id-Nr.), die für diesen Zweck beim Bundesamt für Finanzen in Saarlouis geprüft wird. |
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Um dieses Geschäft mit Ihnen erfolgreich abzuwickeln, bzw. durchführen zu können, senden Sie uns bitte folgende Papiere per Fax zu: |
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- steuerliche Registrierung bei Ihrem Finanzamt
- die Anschrift Ihrer Firma (wie gemeldet)
- den Nachweis über Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ihre Eintragung im Handelsregister oder Ihre Gewerbeanmeldung
- den Personalausweis des Geschäftsführers / Inhabers
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